CDU Leutesdorf

Wahlrechtsmanöver der Ampel gescheitert!

Erwin Rüddel: „Wähler verlieren durch Urteil zur Wahlrechtsreform"

Berlin / Wahlkreis. – Der heimische Bundestagsabgeordnete Erwin Rüddel (CDU) sieht das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Wahlrechtsreform mit gemischten Gefühlen. Bei der nächsten Bundestagswahl wird es nicht mehr sicher sein, dass ein gewählter Direktkandidat in einem Wahlkreis auch automatisch sein Bundestagsmandat sicher hat. Nur wenn gleichzeitig auch die Partei ausreichend Stimmen hat, ist der Einzug gesichert. Damit werden das Direktmandat und der Wählerwille in einem Wahlkreis deutlich geschwächt.

„Konnte man bisher mit der Erst- und Zweitstimme ‚strategisch' wählen, so kann man jetzt nur noch dann sicher sein, dass der präferierte Direktkandidat Mitglied des Bundestages wird, wenn man auch seine Partei wählt. Das schränkt den Handlungsspielraum der Wählerinnen und Wähler deutlich ein“, so Rüddel.

Hintergrund ist, dass in einem Bundesland nur noch so viele Kandidaten in den Bundestag einziehen, wie die Partei Listenplätze erreicht hat. Bisher wurde das durch Überhang- und Ausgleichsmandate so gesteuert, dass jeder, der den Wahlkreis gewonnen hat, auch sicher seine Region im Bundestag vertreten konnte. Diejenigen, die mit dem niedrigsten Abstand zum Parteiergebnis den Wahlkreis gewonnen haben, müssten jetzt bangen, ob sie in den Deutschen Bundestag einziehen. Im Extremfall könne es sein, dass eine Region gar keinen Abgeordneten in den Deutschen Bundestag entsendet. Der Abgeordnete kündigt an, dass die Christdemokraten die Regelung, dass ein erfolgreicher Wahlkreiskandidat nur ins Parlament kommt, wenn er die Partei im Rücken hat, nach Übernahme von Regierungsverantwortung rückgängig machen werden. Diese Herabwürdigung des Wählerwillens sehe man zu kritisch.

Rüddel weiter: „Auch wenn das von uns ebenfalls in Zweifel gezogene *Zweitstimmendeckungsverfahren' vom Bundesverfassungsgericht für vereinbar mit dem Grundgesetz angesehen wurde, bleibt die CDU bei der Auffassung, dass dieses Verfahren bei der nächsten Bundestagswahl zu einer unangemessenen Benachteiligung insbesondere von Wahlkreisbewerbern der CDU und CSU führen wird. Das Wahlkreismandat wird nach dem Wahlrecht der Ampel entwertet, dieses Wahlrecht schadet dem Grundsatz der demokratischen Repräsentanz der Wahlkreise im Deutschen Bundestag.“

Mit den Fraktionen der Ampel sei man sich einig, dass der Bundestag verkleinert werden müsse. Die Union habe der Ampel auch mehrfach konkrete Vorschläge unterbreitet, gemeinsam dieses Ziel zu erreichen, es sei die Ampel gewesen, die die Vorschläge aber abgelehnt habe, keine konstruktive Alternative bot und mit einem Alleingang über das Wahlrecht unliebsame politische Gegner schwächen wollte.

Stattdessen habe die Ampel ein Wahlrecht verabschiedet, das vom Verfassungsgericht in einem wesentlichen Punkt für verfassungswidrig erklärt wurde, so Rüddel: „Die Beibehaltung einer 5-%-Sperrklausel erfordert die Beibehaltung einer Grundmandatsklausel, nach der eine Partei auch dann in den Deutschen Bundestag einzieht, wenn sie 5 % der Wählerstimmen nicht erreicht, aber in mindestens drei Wahlkreisen das Direktmandat erzielt. Damit ist der Versuch der Ampel, mit Hilfe des Wahlrechts politische Konkurrenten zu schwächen, vor dem höchsten Gericht erwartungsgemäß gescheitert.“

Das Bundesverfassungsgericht hat den Gesetzgeber mit seinem Urteil nun aufgefordert, die Details der 5-%-Sperrklausel und der Grundmandatsklausel neu zu regeln. Rüddel erklärt dazu, dass die CDU der Ampelkoalition nun Gespräche anbieten werde, noch vor der nächsten Bundestagswahl eine gemeinsame umfassende Änderung des Wahlrechts vorzunehmen, die beide Ziele erreicht, nämlich die Verkleinerung des Deutschen Bundestages auf rund 600 Mandate und die Wahrnehmung der gewonnenen Wahlkreismandate ohne weitere Bedingungen. Wenn sich die Ampel jedoch verschließe, müsse das Wahlrecht in der nächsten Wahlperiode jedoch federführend durch CDU und CSU geändert werden, so Erwin Rüddel abschließend.