Kosten für Flüchtlinge: Bundestag beschließt vereinbarte Abschlagszahlung im „atmenden System“
Berlin / Wahlkreis. - „Um die Kommunen bei den Kosten für Flüchtlinge und Wärmeplanung zu entlasten, hat der Bundestag die Umsatzsteuerverteilung zugunsten der Länder geändert. Damit leistet der Bund die vereinbarte Abschlagszahlung für das Jahr 2024 für die kommunalen Mehrausgaben. Gleichzeitig hat der Bundestag das System hin zu einer Pauschale pro Asylerstantragsteller geändert. Unsere Städte und Gemeinden können künftig mit einer etwas realitätsgetreueren Erstattung ihrer entstandenen Kosten rechnen“, so der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Erwin Rüddel.
„Insgesamt fällt der nun beschlossene Ausgleich für die kommunalen Kosten –insbesondere im Vergleich dazu, was frühere unionsgeführte Bundesregierungen den Kommunen erstattet haben – viel zu gering aus und trägt zu weiterer Unterfinanzierung der Kommunen bei. Mit der Ampel und ihren andauernden Finanzstreitigkeiten war aber nicht mehr für die Kommunen zu machen. Aber insbesondere löst die nun beschlossene Änderung nicht das Grundproblem des irregulären Migrationsdrucks auf unsere Kommunen. Ich werde mich weiter für einen Systemwechsel einsetzen, sodass nur noch die Menschen kommen, die bereits einen positiven Asylbescheid haben. Nur so können wir die Kommunen im rheinischen Westerwald vor der organisatorischen und finanziellen Überlastung bewahren. Die Ampel muss endlich ihren Widerstand gegen weitere Maßnahmen zur Eindämmung der illegalen Zuwanderung aufgeben, so Erwin Rüddel.
Die Änderung war nach monatelangem Streit auf dem Bund-Länder-Gipfel im November 2023 über die künftige Aufteilung der Flüchtlingskosten vereinbart worden, nachdem sich insbesondere unionsgeführte Länder für eine fairere Aufteilung der Kosten zwischen Bund und Ländern eingesetzt hatten. Anstatt der bestehenden Festpauschale in Höhe von jährlich 1.250 Millionen Euro sieht das „atmende System“ eine jährliche Pauschale pro Asylerstantragsteller in Höhe von 7.500 Euro vor, mit der Länder und Kommunen durch den Bund entlastet werden sollen. Die Änderung führt für den Bund zu einer Abschlagszahlung in Höhe von insgesamt 1.750 Millionen Euro im Jahr 2024.
Für die kommunale Wärmeplanung stellt der Bund für fünf Jahre jährlich jeweils 100 Millionen Euro bereit. Die Kosten waren den Kommunen im Rahmen der bundesweit geltenden Pflicht zur Wärmeplanung auferlegt worden. Außerdem sollen die Vereinbarungen aus dem „Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst“ umgesetzt werden. Dafür erhalten die Länder im laufenden Jahr zusätzlich 600 Millionen Euro aus der Umsatzsteuer zu Lasten des Bundes.